Die Erlaubnis erstreckt sich auf das Fischen mit zwei Handangeln (entweder eine Raubfisch- und eine Friedfischangel oder zwei Friedfischangeln). Köderfisch und Fetzenköder sind vom 15.01. bis 15.05. verboten. Hundefutter und Katzenfutter sind als Köder ganzjährig verboten. Blinkern mit Natur- und Kunstködern, sowie Spinnfischen ist ebenfalls ganzjährig verboten.
Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Bei Benutzung von Booten muss das Boot am Ufer befestigt sein und am Ufer anliegen. Schilfbestände sind zu schonen.
Das Angeln ist längstens bis 24.00 Uhr erlaubt, das Gewässer ist bis spätestens 01.00 Uhr zu verlassen. Morgens darf frühestens ab 04.00 Uhr geangelt werden.
Eisangeln ist verboten.
Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Geldwert getauscht werden. Nicht waidgerechtes Fischen, sowie gewinnsüchtiges Fischen ist untersagt. Verhalten Sie sich kameradschaftlich und hilfsbereit. Kein Angler hat das Recht auf einen bestimmten Angelplatz.
Waidgerechte Angler sind aktive Umweltschützer und Naturfreunde. Alle Abfälle, auch Schuppen und Innereien ausgenommener Fische, sind nach Beendigung des Fischfangs mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Es sind die Bestimmungen des Bayer. Fischereigesetzes, der AfiG (Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes in Bayern) und das Tierschutzgesetz einzuhalten.
Die Benutzung von Futterboot, Echolot, sowie das Setzen von Bojen ist nicht gestattet.
Gefangene Fische die zurückgesetzt erden sollen / müssen, sind im Wasser oder auf einer Abhakmatte abzuhaken.
Untermäßige oder während der Schonzeit gefangene Fische müssen unverzüglich zurückgesetzt werden.
Karpfen ab 65 cm Länge und Graskarpfen ab 80 cm Länge müssen aus hegerischen Gründen zurückgesetzt werden.
Pro Angeltag dürfen höchstens 2 Friedfische und 1 Raubfisch mitgenommen werden. Aal zählt nicht als Raubfisch. Ausnahme: Fangbeschränkung für Barsch und Weißfische: 2,5 Kilo täglich
Bei erreichen der Fangbeschränkung ist das Fischen auf die oben aufgeführten Arten sofort einzustellen.
Gehalterte Fische gelten als gefangen und müssen sofort in die Fangliste eingetragen werden.
Die Fangliste ist bei der Ausgabestelle für Angelkarten oder beim 1. Vorstand abzugeben.
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen oder gegen gesetzliche Vorschriften erfolgt der sofortige ersatz- und entschädigungslose Einzug der Angelkarte.
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