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Blaualgen Badewarnung Drucken

Das Gesundheitsamt Schwandorf hat am 22.8.18 für den Hammersee eine Badewarnung angeordnet. Und am 23.8. ein Badeverbot.

 

Lesen Sie bitte hier, warum ich sicher bin, dass das eine völlig überzogene Warnung ist, die mit der Realität im See für die Gäste von Camping Weichselbrunn nichts zu tun hat. Dass ausserdem die Behörden hier überhaupt nicht angemessen informieren über das tatsächlich für normal gesunde und denkende Menschen gegebene Risiko, das gegen 0 geht, und dass hier mehrere Meßwerte, die das Wasser als völlig unbedenklich ausweisen auch einfach ignoriert werden.

 

Was bedeutet das, wie groß oder klein ist die Gefahr, Hautreizungen zu bekommen oder ein Problem im Magen oder gar ernsthaft krank zu werden?

 

Unsere Gäste schwimmen in großer Zahl täglich im schönen Hammersee und mir ist von keinem einzigen zu Ohren gekommen, dass er irgendein Problem damit gehabt hätte.

 

....

 

erst mal die Sache mit dem nachgeschobenen Badeverbot:

 

Die Proben werden an diversen festgelegten Punkten entnommen. Einer dieser Punkte liegt in der kleinen Bucht des Bootsverleihs und dort sind die Meßwerte oberhalb des Grenzwertes. Dort badet aber niemand. Es ist aber bekannt, dass wenn der See echt ein Problem hat, dort schon immer die Soße angeschwemmt wurde. An mehreren weiteren Meßpunkten, die an den Stellen sind, wo normalerweise gebadet wird, sind die Werte um 50 ?? , der Grenzwert liegt bei 150. Der Herr, der die Proben nimmt, versteht selbst nicht, wie aufgrund dieser Meßwertelage ein Badeverbot entstehen kann. Nach meiner Laienmeinung ist das ein simpler Fehlalarm. Der aber leider schlimme Folgen für unser Geschäft hat. Bin bei der verantwortlichen Stelle des Landratsamtes auf Rückruf. Was aber auch schwierig zu erreichen war, weil die Zentrale des LRA bis mindestens 8:20 die Ansage drin hatte, ich würde ausserhalb der Geschäftszeiten anrufen, die am Freitag 8:00 - ?? wären. Das ist schon wie bei Kishon. 

 

 

Der dürre offizielle Text:

"in unserem Hammersee treten derzeit vermehrt Blaualgen (Cyanobakterien) auf. Diese können u. a. Hautreizungen und allergische Reaktionen auslösen. Aus diesen Gründen empfiehlt das Gesundheitsamt Schwandorf derzeit nicht zu baden."

 

sagt nicht viel, sondern ist einfach eine automatische Antwort der Gesundheitsbehörden auf Meßwerte, die regelmäßig (monatlich) genommen werden und bis vor kurzem die höchstmögliche Gewässerqualität ausgewiesen haben. Es ist natürlich so, daß die Behörden den schlechtestmöglichen Fall ausdrücken müssen. Das ist aber so wie beim Beipackzettel eines Medikaments die Nebenwirkungen: Wer die liest, möchte lieber gar nicht krank sein. Das Textmengenverhältnis von der eigentlichen positiven Wirkung des Medikamentes zur Liste der unterschiedlich wahrscheinlichen bzw häufigen unerwünschten Wirkungen ist oft 1:10. Manche nehmen dann lieber Globuli, die garantiert keine Nebenwirkungen haben, weil auch keine Wirkung (ausser Placebo).

 

Was ist realistisch nach vielen Jahren Hammersee mit in der Regel gar nicht wahrnehmbarer, aber meßbarer Blaualgenpopulation?

 

Auch hier ist erst mal festzuhalten, daß noch kein einziger Gast in all den Jahren mir berichtet hat, daß er irgend ein Symptom an sich wahrgenommen hat, auch nicht bei Kindern.

 

Was man nun tun kann und auch sollte, ist nach dem Schwimmen sich gründlich zu duschen und nicht stundenlang in der nassen Badekleidung zu verbleiben. Darauf ist insbesondere auch bei Kindern zu achten, weil die natürlich gerne lufttrocknen. Beim Duschen den Intimbereich und Achselbereich, also die mindestens bei Hitze sowieso dauerfeuchten Stellen waschen mit Seife. Ich kann nur sagen, wenn ich das in einem Hallenbad nicht genauso mache, habe ich gleich viel Spaß an diesen Stellen. Chlor ist nämlich schon grundsätzlich ätzend, jedenfalls für meine sensible Haut. Auch der Badekleidung tut das Auswaschen gut, weil sie nämlich sonst etwas Grünspan ansetzt.

 

Realistisch ist folgendes: Wenn ein Hund oder Kind das Seewasser in nennenswerten Mengen trinkt, bekommt er / es vielleicht einen unruhigen Magen. Aber das bitte nicht verwechseln mit Coli-Bakterien, die ernsthafte länger andauernde Erkrankungen hervorrufen. Aus meiner Sicht beschränkt sich das Problem auf den Hund, weil wenn der mal drin ist, hört er auf dem Ohr nicht mehr. Kindern kann man sagen, sie sollen nicht trinken. Ich meine, das bringt man ihnen sowieso bei, wenns nicht gerade Quellwasser ist. Erwachsene halten sich sowieso lieber an Weißbier vom Jacob, das nicht mit Wasser aus dem See gebraut wird. Oder auch an unser hervorragendes kostenloses Leitungswasser aus dem Tiefbrunnen.

 

Bleiben noch aus einer anderen Badewarnung zwei Personenkreise: mit tiefgreifend beschädigtem Immunsystem und Neurodermitiker u.ä. Wobei ich auch hier anfügen kann, dass Eltern eines wirklich sehr mit Neurodermitis geplagten Kindes gesagt hatten, das sei quasi Heilwasser, so gut sei es Ihrem Kind schon lange nicht mehr gegangen.

 

Ich behaupte also, das größere Risiko für die Gesundheit eines gesunden Menschen, ist, auf den schönen kleinen Sport des Schwimmens im Hammersee zu verzichten und stattdessen vorsichtshalber nur noch Weißbier zu trinken, der Kühlung wegen.

 

Hannes  Schießl, 22.8.18

 

Ich füge jetzt am 25.8. noch einiges an, was ich zwischenzeitlich gelernt habe. Das liest sich teilweise wie Satire, ist aber wahr.

 

Die Mess-Beauftragten: Offenbar gibt es zwei Messeriche: Eine(n) vom Gesundheitsamt und einen im Auftrag der Gemeinde. Der Gemeinde-Mensch hat die oben angeführten Proben genommen, die im normalen offenen Schwimmbereich (ohne Bucht u.ä.) liegen. Diese Proben liegen um 50 ug Cystine, der Grenzwert um 150. Also gar kein Problem, reicht nicht mal für eine Warnung. Gesundheitsamt hat gemessen in der o.e. Bucht des Bootsverleihs und dort über 1000 gemessen. Neben dem Sandstrand, ober offenbar noch auf der Seite hin zur Bootskloake 176 und in der Bucht des Seewinkels unterhalb vom Griechen einen Wert ebenfalls oberhalb des Grenzwertes. Aber dort badet auch niemand oder man könnte speziell dort Sperrschilder anbringen.

 

Das Verbot wird vom Landesamt für Umweltschutz erlassen und durchs Landratsamt an die Gemeinde gegeben. Das LRA sagt, sie sind nicht schuld, Anweisung von oben, es geht um Menschenleben.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 5. Oktober 2018 )
 
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