Für Gruppen von Personen, die nicht eine Familie bilden, gelten folgende Bedingungen und Regeln:
Wie in Gruppen und Zeltwiese dargestellt, sind Gruppen bei uns willkommen und fühlen sich auch seit Jahren bei uns wohl - unter bestimmten Voraussetzungen.
Aufgrund zunehmend schlechter Erfahrungen mit nicht vereinsmäßig
organisierten Gruppen mit Personen bis 25 Jahren sehen wir uns leider gezwungen, sehr deutliche Bedingungen und Regeln für den Aufenthalt bei uns zu formulieren. Die für uns äusserst ungewöhnliche Anzahl von 3 Platzverweisen in 2009 hätte uns beinahe bewogen, überhaupt keine Gruppen von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mehr aufzunehmen. Wir wollen aber nicht das Kind mit dem Bad ausschütten und versuchen es zunächst mit folgenden Regeln:
Kein Alkohol bei Personen unter 18 Jahren.
Keine Alkoholflaschen "unterwegs" (beispielsweise zum / im Sanitärbau, zum See, im Wald, auf der Spielfläche) - gilt auch für Bierflaschen und Bierträger.
Kein übermäßiger Alkohol-"Genuß". Erkennbar beispielsweise an größeren Vorräten, an verändertem Verhalten am Platz und im Sanitärbau.
Bei eklatantem Alkoholmißbrauch behalten wir uns vor, die Polizei zu informieren und ggf. Personen der Ausnüchterung zuzuführen oder von Eltern nachts abholen zu lassen.
Keine Zigaretten oder sonstiger Rauch-"Genuß" bei Personen unter 18 Jahren.
Zu jedem Zeitpunkt sauberer Platz: Keine Kronkorken, Kippen, Flaschen, Papierl oder sonstige Abfälle um das Zelt.
Nachtruhe ab 22 Uhr (die gesetzliche) und ab 23 Uhr unsere spezielle "Flüsterlautstärke"! Siehe auch "Die Ruhe"
An einige andere Regeln, die allgemein bei uns gelten, sei hier kurz erinnert:
Kein Feuer
Keine Musik aus Radio oder Playern oder Autos.
Trampolinregeln
Platzordnung / Hausrecht
Jedes Mitglied der Gruppe unterschreibt diese Regeln bei Ankunft. Personen unter 18 Jahren benötigen ein Einverständnis ihrer Eltern für den Aufenthalt bei uns in Form der Unterschrift unter diese Regeln. Bitte jeweils mit Telefonnummer des Erziehungsberechtigten für Notfälle und Adresse und Name des Kindes.
Stand 4.9.09
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