Dauerplatz Vertrag |
Dies ist unser Mustervertrag für Dauercamper Stand 2010. Er dient zu Ihrer Orientierung.Verbindlich ist allerdings nur das jeweils für Sie ausgestellte Dokument.
Vertrag
Zwischen Camping Weichselbrunn, Familie Schießl, im Nachfolgenden Platzhalter genannt und
Familie
xxx,, wohnhaft in xxx,
Telefon: xxx im Nachfolgenden Platznehmer genannt, wird folgender Vertrag vereinbart:
1.
Der Platzhalter
betreibt auf seinem Grundstück einen Campingplatz und vermietet dem Platznehmer
den genau festgelegten Platz xxx zum
Aufstellen eines Wohnwagens zum Zwecke eines Campingaufenthaltes als
„Dauerplatz“ oder „Saisonplatz“.
2.
Der Vertrag gilt
für das Jahr 2010 und zwar für die
Zeit vom Do 1.4. (Gründonnerstag)
bis So 17.10. (allg: 2tes Wochenende
im Oktober). In diesem Zeitraum kann der Platznehmer den Platz und seine Einrichtungen
beliebig oft benützen. Ein Anspruch auf einen Vertrag für die nächste Saison
besteht für keinen der beiden Vertragspartner. Sofern beide Seiten an einem
weiteren Vertrag interessiert sind, wird er zum Ende der Saison für die nächste
Saison abgeschlossen.
3.
Der Platznehmer
bezahlt an den Platzhalter für den o.g. Zeitraum eine einmalige Gebühr von xxx €. Dieser Betrag ist beim ersten
Aufenthalt, bei späterer Ankunft spätestens aber am 1. Mai, im Voraus fällig.
Bei Vertragsabschluß ist eine nicht erstattungsfähige Vorauszahlung von 50 €
auf die Jahresgebühr fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 10%
Überziehungszinsen.
4.
Der Betrag
soll (_) ab dem 10.10.2009 mit 3% Skonto oder (_) ab dem 29.3.2010 netto abgebucht werden von
5.
Durch diese Gebühr
ist abgegolten der Aufenthalt für das Ehepaar (die Lebenspartner) und dessen
(deren) Kinder oder Enkel bis zum 18ten Lebensjahr. Alle weiteren Personen wie
Bekannte und Verwandte, aber auch erwachsene Kinder und Enkel müssen bei
Besuchen und Übernachtungen als Gäste angemeldet werden und bezahlen
unaufgefordert die jeweils gültige Besucher- oder Personenübernachtungs-Gebühr.
Sind erwachsene Kinder oder Eltern anstelle des Platznehmers anwesend, sind sie
in der Pauschale eingeschlossen. Eine
Weitergabe des Platzes durch den Platznehmer an Dritte ist nur mit dem
vorherigen Einverständnis des Platzhalters zulässig.
6.
Wohnwagen und
Vorzelt kann im Winter ohne weitere Gebühr auf dem Platz verbleiben. Dazu
ist der Abschluß des Vertrages für die folgende Saison nötig. Nach Schließung
des Platzes ist das Betreten des Geländes nur nach vorheriger Anmeldung
möglich. Die Benützung der Einrichtungen oder ein Aufenthalt ist in dieser Zeit
nicht möglich.
7.
Der Platzhalter
und dessen Beauftragte haften nicht für Schäden und Verluste am Eigentum des
Platznehmers, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des
Platzhalters vorliegt.
8.
Wohnwagen und
Vorzelt darf nicht durch feste Anbauten, Ausbauten oder Überdächer ergänzt
werden, auch nicht mit Zäunen, Hecken, Wegeplatten, Blumenbeeten oder sonstigen
Umfriedungen versehen werden. Fahnen dürfen Vorzelt bzw Wohnwagen nicht
überragen und keinen gesonderten Pfosten haben. Das Aufstellen jedes nicht zur üblichen Campingausstattung eines
Campingtouristen gehörenden Gegenstandes bedarf der vorherigen Zustimmung des
Platzhalters.
9.
Der Aufenthalt von
Hunden oder Katzen oder sonstigen Tieren, die Wohnwagen oder Vorzelt außerhalb
eines Käfigs verlassen, ist unter besonderen Auflagen gegen eine Gebühr von 50
€ gestattet.
10.
Der Wohnwagen von
Dauercampern ist nicht zulassungspflichtig, muß sich jedoch in einem
zulassungsfähigen Zustand befinden, also insbesondere fahrfähig sein. Aus
Sicherheitsgründen muß zwei-jährlich die Gassicherheitsprüfung durchgeführt
werden und durch den entsprechenden Aufkleber von außen sichtbar nachgewiesen
werden.
11.
Die Ausübung eines
Gewerbes auf dem Campingplatz oder vom Campingplatz ausgehend oder die Gründung
eines Wohnsitzes auf dem Campingplatz ist nicht zulässig.
12.
Der Platznehmer
verpflichtet sich auch für seine Familie und seine Gäste, die Platzordnung sowie die
Zusatzbestimmungen für Hunde als Bestandteil dieses Vertrages einzuhalten.
Bei schweren Verstößen gegen die Platzordnung oder diesen Vertrag ist der
Platzhalter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
13.
Sollte eine der
Bestimmungen dieses Vertrages keine Anwendung finden können, ist sie durch eine
dem Zweck des Vertrages möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen. Der
Rest des Vertrages bleibt davon unberührt.
Bodenwöhr, ___.___.2010 Platzhalter ____________________ Platznehmer _____________________
Strom: ____________ - ____________ = _________ kWh = ____________€
Anzahlung: ______€ Kurbeitrag: ______€ Gesamtzahlung: __________€ |
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Last Updated ( Mittwoch, 10 März 2010 ) |