Dauerplatz Vertrag

Dies ist unser Mustervertrag für Dauercamper Stand 2010. Er dient zu Ihrer Orientierung.Verbindlich ist allerdings nur das jeweils für Sie ausgestellte Dokument.

 

Vertrag

 

Zwischen Camping Weichselbrunn, Familie Schießl, im Nachfolgenden Platzhalter genannt und

Familie xxx,, wohnhaft in xxx, Telefon: xxx

im Nachfolgenden Platznehmer genannt, wird folgender Vertrag vereinbart:

 

1.        Der Platzhalter betreibt auf seinem Grundstück einen Campingplatz und vermietet dem Platznehmer den genau festgelegten Platz xxx zum Aufstellen eines Wohnwagens zum Zwecke eines Campingaufenthaltes als „Dauerplatz“ oder „Saisonplatz“.

2.        Der Vertrag gilt für das Jahr 2010 und zwar für die Zeit vom Do 1.4. (Gründonnerstag) bis So 17.10. (allg: 2tes Wochenende im Oktober). In diesem Zeitraum kann der Platznehmer den Platz und seine Einrichtungen beliebig oft benützen. Ein Anspruch auf einen Vertrag für die nächste Saison besteht für keinen der beiden Vertragspartner. Sofern beide Seiten an einem weiteren Vertrag interessiert sind, wird er zum Ende der Saison für die nächste Saison abgeschlossen.

3.        Der Platznehmer bezahlt an den Platzhalter für den o.g. Zeitraum eine einmalige Gebühr von xxx €. Dieser Betrag ist beim ersten Aufenthalt, bei späterer Ankunft spätestens aber am 1. Mai, im Voraus fällig. Bei Vertragsabschluß ist eine nicht erstattungsfähige Vorauszahlung von 50 € auf die Jahresgebühr fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 10% Überziehungszinsen.
Von der Gemeinde wird ein Kurbeitrag von 50 € pro Dauerstellplatz erhoben. Dieser Betrag wird als Vorauszahlung im Herbst erhoben. Behinderte sind freigestellt (ab 80%).

4.        Der Betrag soll (_) ab dem 10.10.2009 mit 3% Skonto oder (_) ab dem 29.3.2010 netto abgebucht werden von
Konto: xxx
                   bei BLZ: xxx                    Bank: ____________________.

5.        Durch diese Gebühr ist abgegolten der Aufenthalt für das Ehepaar (die Lebenspartner) und dessen (deren) Kinder oder Enkel bis zum 18ten Lebensjahr. Alle weiteren Personen wie Bekannte und Verwandte, aber auch erwachsene Kinder und Enkel müssen bei Besuchen und Übernachtungen als Gäste angemeldet werden und bezahlen unaufgefordert die jeweils gültige Besucher- oder Personenübernachtungs-Gebühr. Sind erwachsene Kinder oder Eltern anstelle des Platznehmers anwesend, sind sie in der Pauschale eingeschlossen. Eine Weitergabe des Platzes durch den Platznehmer an Dritte ist nur mit dem vorherigen Einverständnis des Platzhalters zulässig.
Bei vorzeitiger Beendigung der Platznutzung entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung der bereits bezahlten Gebühr. Dies gilt auch, wenn wegen Verstoßes gegen die Platzordnung Platzverweis ausgesprochen wird. Ausnahme ist Tod oder eine Krankheit, die den Aufenthalt für alle Nutzer des Platzes unmöglich macht.

6.        Wohnwagen und Vorzelt kann im Winter ohne weitere Gebühr auf dem Platz verbleiben. Dazu ist der Abschluß des Vertrages für die folgende Saison nötig. Nach Schließung des Platzes ist das Betreten des Geländes nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Benützung der Einrichtungen oder ein Aufenthalt ist in dieser Zeit nicht möglich.

7.        Der Platzhalter und dessen Beauftragte haften nicht für Schäden und Verluste am Eigentum des Platznehmers, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Platzhalters vorliegt.

8.        Wohnwagen und Vorzelt darf nicht durch feste Anbauten, Ausbauten oder Überdächer ergänzt werden, auch nicht mit Zäunen, Hecken, Wegeplatten, Blumenbeeten oder sonstigen Umfriedungen versehen werden. Fahnen dürfen Vorzelt bzw Wohnwagen nicht überragen und keinen gesonderten Pfosten haben. Das Aufstellen jedes nicht zur üblichen Campingausstattung eines Campingtouristen gehörenden Gegenstandes bedarf der vorherigen Zustimmung des Platzhalters.
Nur 1 PKW darf auf dem Stellplatz abgestellt werden, weitere PKWs der Familie oder von Besuchern müssen auf dem Parkplatz außerhalb des Campingplatzes abgestellt werden.
Satellitenantennenanschluß (analog) ist kostenlos verfügbar. Das Aufstellen eigener Satellitenantennen ist nicht zulässig.
Wohnwagen und Vorzelt dürfen keinen verwahrlosten Eindruck erwecken. Der Wohnwagen muß deshalb mindestens einmal pro Saison gewaschen werden. Dafür kann kaltes Wasser (keinesfalls warmes Wasser!) aus einem dafür bestimmten Wasseranschluß entnommen werden. Die Verwendung von Geräten wie Hochdruckreiniger oder Polierscheiben ist wegen der Lärmbelästigung nicht zulässig.
Mäharbeiten unmittelbar am Wohnwagen/Vorzelt (soweit nicht mit dem großen Rasentraktor befahrbar) werden vom Platznehmer durchgeführt. Dafür soll der Akkurasenmäher des Campingplatzes verwendet werden. Schnittgut sowie gesammelte Zweige und Blätter werden bitte zur Grüngutsammelstelle am Wohnhaus gebracht. Abspannungen ausserhalb des Vorzeltes sind nicht nötig und behindern unsere Mäharbeiten und die Laubbeseitigung im Herbst. Vor Verlassen im Herbst bitte sauber mähen! Sollten Sie keine Zeit dazu finden oder nicht dazu in der Lage sein, übernehmen wir dies gegen 20 Euro. Etwaige Tritte oder Schirmköcher bitte immer bei Heimfahrt beseitigen.

9.        Der Aufenthalt von Hunden oder Katzen oder sonstigen Tieren, die Wohnwagen oder Vorzelt außerhalb eines Käfigs verlassen, ist unter besonderen Auflagen gegen eine Gebühr von 50 € gestattet.

10.     Der Wohnwagen von Dauercampern ist nicht zulassungspflichtig, muß sich jedoch in einem zulassungsfähigen Zustand befinden, also insbesondere fahrfähig sein. Aus Sicherheitsgründen muß zwei-jährlich die Gassicherheitsprüfung durchgeführt werden und durch den entsprechenden Aufkleber von außen sichtbar nachgewiesen werden.

11.     Die Ausübung eines Gewerbes auf dem Campingplatz oder vom Campingplatz ausgehend oder die Gründung eines Wohnsitzes auf dem Campingplatz ist nicht zulässig.

12.     Der Platznehmer verpflichtet sich auch für seine Familie und seine Gäste, die Platzordnung sowie die Zusatzbestimmungen für Hunde als Bestandteil dieses Vertrages einzuhalten. Bei schweren Verstößen gegen die Platzordnung oder diesen Vertrag ist der Platzhalter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

13.     Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages keine Anwendung finden können, ist sie durch eine dem Zweck des Vertrages möglichst nahe kommende Bestimmung zu ersetzen. Der Rest des Vertrages bleibt davon unberührt.

 

Bodenwöhr, ___.___.2010     Platzhalter ____________________     Platznehmer _____________________

 

Strom: ____________ - ____________ = _________ kWh = ____________€

 

Anzahlung: ______€                        Kurbeitrag: ______€                                        Gesamtzahlung: __________€

Last Updated ( Mittwoch, 10 März 2010 )
 
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