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Regeln für Hundehalter:
Immer an der kurzen Leine (innerhalb des Platzgeländes)
Hund sofort beruhigen, wenn er bellt
Hund kann in den See überall, nur nicht an den Badestellen
Hund ausführen in den Wald im Norden (ab 50 m nach der Einfahrt) oder auf die große Parkplatzwiese im Süden (100m neben der Einfahrt). Auf dem Weg dorthin hat der Hund nichts, aber auch gar nichts zu "machen". Bitte auch nicht den Hund auf der Rasen-Böschung gegenüber dem Gehweg gehen lassen: Er wird fast zwangsläufig dort markieren wollen oder noch mehr. Da ja nur 1m daneben der erste Gast stehen kann, ist das keine gute Idee. Um das also gar nicht erst möglich zu machen, ist dieser "Weg" tabu für Sie mit Hund.
Keinesfalls innerhalb des Platzes dem Hund etwas verlieren lassen – auch nicht „ein bisschen markieren“
Auch alle Wald-Wege sind tabu für Hinterlassenschaften, insbesondere der Uferrundweg. Für den Fall des Falles hat die Gemeinde dort Hundebeutelchen-Spender mit Tönnchen aufgestellt. Verdrückt sich der Hund in den Wald (wo Menschen nicht versehentlich hintreten), sollte das Ergebnis wohl dort bleiben dürfen.
Bitte bedenken Sie:
Unsoziales Verhalten ändert die Welt! Sollten viele Beschwerden kommen wegen zunehmender "Hundeplage", wird die Gemeinde die angenehme bisherige Freizügigkeit einschränken. Leinenzwang und für Hunde gesperrte Wege können die Folge sein. Sie können sowas beispielsweise am Tegernsee erleben: Da ist die Uferpromenade tabu für Hunde! Und wenn wir mehr Leid als Freud mit Hunden haben, könnte uns das auch in das andere Lager treiben. Nämlich der Kollegen, die Hunde nicht zulassen.
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